Häufige Fragen

  • Woher bekomme ich ein Rezept (Heilmittelverordnung) für Logopädie?

    Eine Heilmittelverordnung wird immer von einem Arzt ausgestellt. 

    Kinder und Jugendliche erhalten ein Rezept beim behandelnden:

    • Kinderarzt
    • Kinder- und Jugendpsychiater
    • HNO-Arzt/Phoniater
    • Pädaudiologe
    • Zahnarzt/Kieferorthopäde

    Erwachsene erhalten eine Verordnung beim behandelnden:

    • Hausarzt
    • HNO-Arzt/Phoniater
    • Neurologen
    • Zahnarzt/Kieferorthopäde
  • Wie lange ist eine Verordnung gültig?

    Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden. Wenn Ihr Arzt eine logopädische Behandlung angezeigt sieht, empfehlen wir Ihnen sich die Verordnung (Rezept) nach der Terminfindung mit unserer Praxis ausstellen zu lassen.

  • Wie läuft eine logopädische Therapie ab?

    Den Ablauf einer logopädischen Therapie in unserer Praxis kann man in folgende Bereiche grob unterteilen:

    1. Anamnese
    2. Diagnostik / Befunderhebung
    3. Therapie
    4. Transferbegleitung der erlernten Fähigkeiten in den Alltag
    5. Evtl. eine Verlaufsdiagnostik oder Abschlussdiagnostik
  • Wo findet die Therapie statt? Kann die Therapie auch bei uns zu Hause stattfinden?

    Die Therapie findet grundsätzlich in den dafür zugelassenen Räumen der Praxis statt. 

    Bei Bedarf und medizinischer Indikation führen wir auch Hausbesuche durch. Der ausstellende Arzt muss in diesem Fall den Hausbesuch verordnen. 

  • Wann sollte ich mein Kind beim Logopäden vorstellen?

    Wenn Sie als Eltern das Gefühl haben, Ihr Kind spricht weniger, schlechter oder auch schwerer verständlich als Altersgenossen, dann ist es sinnvoll, dies logopädisch abzuklären. Gern unterstützen und beraten wir Sie bei Unsicherheiten und zeigen auf, was Ihr Kind in welchem Alter beherrschen sollte.

  • Wer bezahlt eine logopädische Behandlung?

    Die Kosten für eine logopädische Therapie übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Patienten ab dem 18. Lebensjahr müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10,- € pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten tragen, es sei denn, Sie sind von der Zuzahlung befreit. Sollte dies der Fall sein, benötigen wir zu Beginn der Therapie Ihren Befreiungsausweis.

    Bei Privatpatienten übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Behandlungskosten, dies kann sich jedoch von Vertrag zu Vertrag unterscheiden. Sie erhalten zu Beginn von uns eine Patientenvereinbarung, welche Sie Ihrer Krankenkasse zur Abklärung der Kostenübernahme einreichen können. 

  • Ist die Praxis für Menschen mit mobilen Einschränkungen gut zu erreichen?

    Ja, es gibt vor dem Haus eine Rampe, die zum Hauseingang führt. Die Praxis befindet sich ebenerdig im Erdgeschoss. Es gibt keine Stufen vor und in der Praxis.

  • Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

    Zum ersten Termin bringen Sie bitte eine gültige Heilmittelverordnung für Logopädie mit (DIN A5 Größe).

    Wenn Ihnen Berichte von Ärzten, anderen Therapeuten oder Rehabilitationseinrichtungen vorliegen, bitten wir Sie, diese zum Erstgespräch mitzubringen. Die Berichte enthalten für uns möglicherweise therapierelevante Informationen, die bei der Behandlungsplanung berücksichtigt werden sollten.

    Gern können Sie sich auch vorher schon Gedanken machen, was Sie in der Therapie erreichen möchten. Was liegt Ihnen besonders am Herzen und welche Erwartungen stellen Sie an die Therapie? So können wir gut gemeinsam Ziele festlegen. 

  • Wie sieht eine Verordnung aus und was muss alles vermerkt sein?

    Ab dem 01.01.2021 gilt die Heilmittelverordnung (Verordnungsmuster 13). Diese hat die Größe eines A5-Blattes. Es ist wichtig, dass alle Felder der Verordnung korrekt ausgefüllt sind, da diese sonst ungültig ist und von der Krankenkasse nicht akzeptiert wird.

    Folgende Dinge werden auf einer Heilmittelverordnung eingetragen:

    • Patientendaten
    • Art der Behandlung (Stimm-, Sprech, Sprach- und Schluckstörung)
    • Therapiedauer pro Sitzung (30/45/60 Minuten)
    • Verordnungsmenge
    • Therapiefrequenz
    • Indikationsschlüssel und mindestens ein ICD10-Code, gilt nicht bei zahnärztlichen/kieferorthopädischen Verordnungen
    • Diagnose mit Leitsymptomatik und Therapieziel
    • Zuzahlung 
    • Hausbesuch ja/nein
    • Therapiebericht ja/nein
    • ggf. dringlicher Behandlungsbedarf
    • Ausstellungsdatum
    • Stempel und Unterschrift vom ausstellenden Arzt
  • Wie vereinbare ich einen Termin?

    Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie die Praxis bitte per Telefon oder nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Homepage.

    Tel.: 07651-20 40 550