Eine Heilmittelverordnung wird immer von einem Arzt ausgestellt.
Kinder und Jugendliche erhalten ein Rezept beim behandelnden:
- Kinderarzt
- Kinder- und Jugendpsychiater
- HNO-Arzt/Phoniater
- Pädaudiologe
- Zahnarzt/Kieferorthopäde
Erwachsene erhalten eine Verordnung beim behandelnden:
- Hausarzt
- HNO-Arzt/Phoniater
- Neurologen
- Zahnarzt/Kieferorthopäde