Wer bezahlt eine logopädische Behandlung?

Die Kosten für eine logopädische Therapie übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Patienten ab dem 18. Lebensjahr müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10,- € pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten tragen, es sei denn, Sie sind von der Zuzahlung befreit. Sollte dies der Fall sein, benötigen wir zu Beginn der Therapie Ihren Befreiungsausweis.

Bei Privatpatienten übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Behandlungskosten, dies kann sich jedoch von Vertrag zu Vertrag unterscheiden. Sie erhalten zu Beginn von uns eine Patientenvereinbarung, welche Sie Ihrer Krankenkasse zur Abklärung der Kostenübernahme einreichen können. 

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