Ab dem 01.01.2021 gilt die Heilmittelverordnung (Verordnungsmuster 13). Diese hat die Größe eines A5-Blattes. Es ist wichtig, dass alle Felder der Verordnung korrekt ausgefüllt sind, da diese sonst ungültig ist und von der Krankenkasse nicht akzeptiert wird.
Folgende Dinge werden auf einer Heilmittelverordnung eingetragen:
- Patientendaten
- Art der Behandlung (Stimm-, Sprech, Sprach- und Schluckstörung)
- Therapiedauer pro Sitzung (30/45/60 Minuten)
- Verordnungsmenge
- Therapiefrequenz
- Indikationsschlüssel und mindestens ein ICD10-Code, gilt nicht bei zahnärztlichen/kieferorthopädischen Verordnungen
- Diagnose mit Leitsymptomatik und Therapieziel
- Zuzahlung
- Hausbesuch ja/nein
- Therapiebericht ja/nein
- ggf. dringlicher Behandlungsbedarf
- Ausstellungsdatum
- Stempel und Unterschrift vom ausstellenden Arzt