Wie sieht eine Verordnung aus und was muss alles vermerkt sein?

Ab dem 01.01.2021 gilt die Heilmittelverordnung (Verordnungsmuster 13). Diese hat die Größe eines A5-Blattes. Es ist wichtig, dass alle Felder der Verordnung korrekt ausgefüllt sind, da diese sonst ungültig ist und von der Krankenkasse nicht akzeptiert wird.

Folgende Dinge werden auf einer Heilmittelverordnung eingetragen:

  • Patientendaten
  • Art der Behandlung (Stimm-, Sprech, Sprach- und Schluckstörung)
  • Therapiedauer pro Sitzung (30/45/60 Minuten)
  • Verordnungsmenge
  • Therapiefrequenz
  • Indikationsschlüssel und mindestens ein ICD10-Code, gilt nicht bei zahnärztlichen/kieferorthopädischen Verordnungen
  • Diagnose mit Leitsymptomatik und Therapieziel
  • Zuzahlung 
  • Hausbesuch ja/nein
  • Therapiebericht ja/nein
  • ggf. dringlicher Behandlungsbedarf
  • Ausstellungsdatum
  • Stempel und Unterschrift vom ausstellenden Arzt

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