• Wie sieht eine Verordnung aus und was muss alles vermerkt sein?

    Ab dem 01.01.2021 gilt die Heilmittelverordnung (Verordnungsmuster 13). Diese hat die Größe eines A5-Blattes. Es ist wichtig, dass alle Felder der Verordnung korrekt ausgefüllt sind, da diese sonst ungültig ist und von der Krankenkasse nicht akzeptiert wird. Folgende Dinge werden auf einer Heilmittelverordnung eingetragen:

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