Sind Hausbesuche möglich
Aktuell haben wir leider keine Kapazitäten Hausbesuche durchzuführen.
Aktuell haben wir leider keine Kapazitäten Hausbesuche durchzuführen.
Ja, der Weg zu uns in die Praxis ist barrierefrei.
Eine Heilmittelverordnung wird immer von einem Arzt ausgestellt. Kinder und Jugendliche erhalten ein Rezept beim behandelnden: KinderarztKinder- und JugendpsychiaterHNO-Arzt/PhoniaterPädaudiologeZahnarzt/Kieferorthopäde Erwachsene erhalten eine Verordnung beim behandelnden: HausarztHNO-Arzt/PhoniaterNeurologenZahnarzt/Kieferorthopäde
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden. Wenn Ihr Arzt eine logopädische Behandlung angezeigt sieht, empfehlen wir Ihnen sich die Verordnung (Rezept) nach der Terminfindung mit…
Ab dem 01.01.2021 gilt die Heilmittelverordnung (Verordnungsmuster 13). Diese hat die Größe eines A5-Blattes. Es ist wichtig, dass alle Felder der Verordnung korrekt ausgefüllt sind, da diese sonst ungültig ist…
Die Kosten für eine logopädische Therapie übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Patienten ab dem 18. Lebensjahr müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10,- € pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten…
Zum ersten Termin bringen Sie bitte eine gültige Heilmittelverordnung für Logopädie mit (DIN A5 Größe). Wenn Ihnen Berichte von Ärzten, anderen Therapeuten oder Rehabilitationseinrichtungen vorliegen, bitten wir Sie, diese zum…
Den Ablauf einer logopädischen Therapie in unserer Praxis kann man in folgende Bereiche grob unterteilen: AnamneseDiagnostik / BefunderhebungTherapieTransferbegleitung der erlernten Fähigkeiten in den AlltagEvtl. eine Verlaufsdiagnostik oder Abschlussdiagnostik
Wenn Sie als Eltern das Gefühl haben, Ihr Kind spricht weniger, schlechter oder auch schwerer verständlich als Altersgenossen, dann ist es sinnvoll, dies logopädisch abzuklären. Gern unterstützen und beraten wir…
Die Therapie findet grundsätzlich in den dafür zugelassenen Räumen der Praxis statt. Bei Bedarf und medizinischer Indikation führen wir auch Hausbesuche durch. Der ausstellende Arzt muss in diesem Fall den Hausbesuch verordnen.